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RG, 11.12.1913 - Rep. VI. 383/13 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Kreditschädigung durch Mitteilungen der Tagespresse. Berechtigtes Interesse im Sinne von § 824 Abs. 2 BGB. 2. Gehört der Handelsteil einer größeren Tageszeitung zur Fachpresse? 3. Darf die Aufnahme einer Berichtigung durch Ermittelungen über ihren Inhalt verzögert ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kreditschädigung durch Preßmitteilungen; Berichtigungszwang
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 83, 362
Wird zitiert von ...
- BGH, 22.12.1959 - VI ZR 175/58
Burschenschaft - § 823 Abs. 1 BGB, Allgemeines Persönlichkeitsrecht, …
Das Reichsgericht hatte der Presse diesen Rechtfertigungsgrund nur dann zugebilligt, wenn zu der behandelten Angelegenheit eine nahe Beziehung des Redakteurs oder Autors im Sinne einer besonderen Interessenberührung bestand (RGZ 83, 362; RGSt 56, 380, 63, 92; 64, 10).